BLOG 09/2021: Wir informieren zum Thema DSGVO – Datenschutzkonzept? Serie 2/5
Serie 2: Datenschutzkonzept
Der Datenschutz ist bei medo.check eine wichtige Grundphilosophie, bei uns sind Sie Herr Ihrer Daten. Es werden keine Daten im Hintergrund weiterverkauft oder veräußert. Daher informieren wir in einer kleinen Serie / BLOG zum Thema Datenschutz nach DSGVO . Nach unserer Einführung und der Sensibilisierung für die Wichtigkeit des Themas, wollen wir nun zu den ersten Umsetzungsschritten kommen. Es gibt einen Leitsatz beim Thema Datenschutz: Der Kunde ist zu schützen. Das Einzige was ich brauche, ist ein dokumentiertes und jederzeit vorlegbares Datenschutzkonzept. Habt Ihr ein solches Datenschutzkonzept?
In der DSGVO wird auch immer vom „Betroffenen“ gesprochen. Ich, der die Daten des Kunden erhebt, und nur ich und niemand anderes, bin dafür verantwortlich, dass die Daten meiner Kunden geschützt sind und ich muss den Kunden aufklären, welche seiner Daten ich zu welchem Zweck erhebe und speichere und dies dem Kunden gegenüber jederzeit transparent machen.
Außerdem darf ich keine Daten ohne seine Einwilligung erheben, es sei denn, sie sind die Basis unserer Geschäftsgrundlage und ich kann ein begründetes Interesse nachweisen, diese Daten zu speichern, weil ansonsten z.B. meine Existenz bedroht wäre. Klingt kompliziert, ist es aber bei Beachtung einiger Dinge überhaupt nicht. Das Einzige was ich brauche, ist ein dokumentiertes und jederzeit vorlegbares Datenschutzkonzept. Gibt es eine Prüfung der Datenschutzbehörden sind diese zufrieden, wenn man dieses Konzept vorlegen kann. Gibt es davon abweichend keine groben Verstöße, wird es meistens bei einer Mahnung und Korrekturfrist bleiben. Habt Ihr ein solches Datenschutzkonzept? Ein Leitfaden zur Erstellung des Konzeptes findet Ihr auf unserer Webseite unter den aktuellen News.
Dieses Konzept muss folgende Fragen beantworten:
1. Welche Daten speichere ich und zu welchem Zweck? Z.B. Kontakt- und Adressdaten (genaue Auflistung), um die Geschäftsbeziehung aufrecht zu halten. Bankdaten, um vertraglich festgelegte Beiträge einzuziehen. Gesundheitsdaten, um das Training des Kunden nach seinen individuellen Bedürfnissen zu gestalten. Daten einfach so oder zu statistischen Zwecken zu erheben ist nicht erlaubt. Diese Liste bedeutet einmal eine Menge Arbeit, ist aber leicht zu erstellen. Diese Auflistung kann man dem Kunden vorlegen und unterschreiben lassen, dass er damit einverstanden ist.
2. Wo und wie werden meine Daten gespeichert und was mache ich zum Schutz der Daten? Speichere ich die Daten lokal auf dem Rechner? Auf einem internen Server? In einer Cloud? Wie sind meine technisch organisatorischen Maßnahmen geregelt, damit die Daten vor Zugriff Dritter geschützt sind? Diese Maßnahmen müssen jederzeit lückenlos aufgeführt werden können. Hier ist zu beachten, dass Gesundheitsdaten einem speziellen Schutz unterliegen. Und dies ist der spannende Teil.
Autor
Lars Winter Dipl. Informatiker und seit über 22 Jahren Gesllschafter der Firma medo.check, dem Anbieter
für Softwarelösungen für Fitnessund Gesundheitsdienstleister. Verantwortlich für das Thema Datenschutz.