News: medo.check erfüllt die Anforderungen und wurde in den letzten 14 Tagen zahlreich bewilligt.
Im Rahmen der Überbrückungshilfe III gibt ein staatliches Förderungsangebot für die Digitalisierung. Es handelt sich um eine einmalige Förderung von maximal bis zu 20.000 Euro, von denen bis zu 90 Prozent, also 18.000 Euro bezuschusst werden. Und zwar unabhängig davon, wann im Zeitraum zwischen März 2020 und Juni 2021 diese Kosten anfallen, beziehungsweise angefallen sind. Voraussetzungen die Förderung zu erhalten sind Umsatzeinbußen von mindestens 30%.
Das ist eine Riesen-Chance für alle, sowohl für unsere Bestandskunden, als auch für zukünftige Neukunden. Es passt für Fitness- und Gesundheitsdienstleister, die unter der Corona-Situation leiden oder sich neuen digitalen Anforderungen stellen müssen. Viele Fitness und Gesundheitsdienstleister mussten in den letzten Monaten schmerzhaft erfahren, dass Sie digital nicht optimal aufgestellt waren. So waren z.B. eine Kunden App in Kombination mit einem guten online- Buchungssystem, eine wichtige Grundlage um Dienstleistungen aufrecht zu erhalten. So konnten Stornierungen und Kündigungen in einem überschaubaren Rahmen gehalten, und Aufträge trotzdem umgesetzte werden. „Krise als Chance“ trifft hier sicher den Nagel auf den Kopf, man könnte sogar sagen Corona ist förmlich ein Digitalisierungs – Booster. Denn eigentlich sollte man im Jahre 2020/2021 von einer Selbstverständlichkeit ausgehen, dass Terminierung, Buchungen und Trainingspläne bzw. Steuerung digital und im besten Fall via App erfolgen. Dem ist und war leider nicht so, also allerhöchste Zeit hier nachzubessern!
Gerne unterstützen wir mit einer ausgearbeiteten Argumentation, unseren ersten Erfahrungen und speziellen Paketen, die je nach Umsatzeinbußen, die maximale Förderung und den optimalen Nutzen erzielen. Die finale Abwicklung erfolgt dann über Ihren Steuerberater. Unsere Bestandskunden können sich unser online Buchungs- und Shopsystem, sowie die Aktivierungs-Credits für die medo.coach App fördern lassen, auch hier passt die Argumentation perfekt zu dem Anforderungskatalog.